Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Neubauimmobilien auch 2012 [ Teil II ]

Teil II unserer Zusammenfassung, welche Voraussetzungen eine Neubauimmobilie genau erfüllen muss, damit der reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% in Anwendung gebracht werden kann:

9. Kann der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% gemäβ des Gesetzes Real Decreto-ley 9/2011 bei der Übergabe einer Wohneinheit angewendet werden, die als Büro genutzt werden wird?

Ja, in dem Fall, wenn die Immobilie oder Wohneinheit über die Genehmigung zur Erstnutzung oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt und damit sachlich und offiziell bestätigt wird, dass die Immobilie als Wohnraum genutzt werden kann

10. Was versteht man unter Nebengelass / Anbauten, die gemeinsam mit der Immobilie Gegenstand der Übergabe sind?

Als Nebengelass / Anbau gelten unter anderem zwei Garagenplätze, Keller- Dach- und Abstellräume, Pförtnerlogen sowie Sportplätze und –pisten, Gärten, Swimmingpools und Gemeinschaftsräume auf demselben Grundstück, die gemeinsam mit der Immobilie Gegenstand der Übergabe sind.

Für die Anwendung des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes ist es erforderlich, dass Garagenplätze und Nebengelass zusammen mit der Immobilie Gegenstand der Übergabe sind und sich auβerdem auf demselben Grundstück befinden wie die Immobilie oder Wohneinheit oder das Gebäude oder der Wohnkomplex. Im Falle eines Einfamilienhauses darf das Nebengelass eine Fläche von 5.000 Quadratmetern nicht überschreiten.

Geschäfts- und Gewerberäume gelten grundsätzlich nicht als Nebengelass / Anbauten, auch wenn sie zusammen mit Gebäuden oder Gebäudeteilen, die als Wohnraum genutzt werden, Gegenstand der Übergabe sind.

11. Kann der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% gemäβ des Gesetzes Real Decreto-ley 9/2011 bei der Übergabe von drei Garagenplätzen angewendet werden, die zusammen mit der Immobilie / Wohneinheit Gegenstand der Übergabe sind?

Nein. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% wird auf die ersten beiden Garagenplätze angewendet, für den dritten gilt der Satz von 18%.

12. Zeitgleich werden von Privatpersonen eine Immobilie / Wohneinheit sowie ein Garagenplatz direkt vom Bauträger erworben. Wohneinheit und Garage befinden sich im selben Gebäude. Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für den Verkauf des Garagenplatzes?

Hier gilt der Satz von 18%, da die Übergabe der Wohneinheit von der Mehrwertsteuer befreit ist. Für die Wohneinheit müssen jedoch die Grunderwerbssteuer (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales, ITP) sowie die Gebühr zur Ausstellung öffentlicher Rechtsdokumente entrichtet werden, da diese Transaktion zwischen natürlichen Personen (Privatpersonen) abgeschlossen wird.

13. Welcher Mehrwertsteuersatz ist anzuwenden bei öffentlichen Sozialwohnungen oder Ausschreibungen / Promotionen?

Es gilt unverändert ein Mehrwertsteuersatz von 4%.

14. Wann wird die Zahlung der Mehrwertsteuer bei der Übergabe einer Immobilie fällig?

Im Allgemeinen wird die Zahlung der Mehrwertsteuer in dem Moment fällig, in dem der Käufer das Eigentums- oder Besitzrecht an der Immobilie erwirbt. Wird ein öffentlicher Kaufvertrag (escritura) errichtet, so gilt als Zeitpunkt des Erwerbs des Eigentumsrechts der Moment der Errichtung des öffentlichen Kaufvertrages.

Wird in dem vorgenannten Kaufvertrag ausdrücklich ein anderes Datum für den Erwerb des Eigentums- oder Besitzrechtes an der Immobilie genannt, so gilt der im Kaufvertrag genannte Zeitpunkt für den effektiven und realen Erwerb des Eigentunsrechts durch den Käufer.

15. Bezüglich der Tilgung oder Zahlung von Hypotheken, die nach dem 31. Dezember 2011 für Immobilien / Wohneinheiten erfolgen, die zwischen dem 20. August und dem 31. Dezember 2011 Gegenstand einer Übergabe waren und für die ein Mehrwertsteuersatz von 4% fällig wurde – Muss der erwähnte Mehrwertsteuersatz neu berechnet werden?

Nein. Artikel 90/2 des Gesetzes 37/1992 besagt, dass in jedem Falle der im Moment der Transaktion gültige Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist. Bei der Übergabe von Immobilien wird die Zahlung der Mehrwertsteuer in dem Moment fällig, in dem der Käufer das Eigentums- oder Besitzrecht an derselben erwirbt. Hat der Käufer dieses zwischen dem 20. August und 31. Dezember 2011 erworben, so beträgt der auf die Transaktion anzuwendende Mehrwertsteuersatz 4%, unabhängig davon, ob ein Teil der Zahlung des Kaufpreises über eine Hypothek beglichen wird.

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