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Neuer spanischer Sozialversicherungstarif für Hausangestellte in Privathaushalten
Sie sind, idealerweise durch unsere Maklertätigkeit :-), stolzer Besitzer einer Immobilie auf Mallorca und stehen jetzt vor der Frage, wer sich in Ihrer Abwesenheit und die Reinigung der Ferienimmobilie und des Pools kümmert?
Kein Problem – gern empfehlen wir Ihnen qualifiziertes Personal.
Seit Beginn dieses Jahres können und müssen Aushilfen in Spanien als geringfügig Beschäftigte bei der Sozialversicherung angemeldet werden – eine Maßnahme, die der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigen Details dieser Gesetzesänderung zusammengestellt. Bei Bedarf vermitteln Wir Ihnen gern den Kontakt zu einer erfahrenen Steuerkanzlei mit mehrsprachigem Personal, das Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten kompetent berät.
Seit 1. Januar 2012 werden Angestellte in Privathaushalten in einem speziellen Tarif in der Spanischen Sozialversicherung erfasst, der im Gesetz 27/2011 vom 1. August festgeschrieben wurde.
Wer eine Putzfrau oder eine Person zur Betreuung dritter Personen in seinem Haushalt beschäftigt, muss Folgendes beachten: