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Gebäudeversicherung bei größeren genehmigungspflichtigen (Licencia de obra mayor) Umbaumaßnahmen auf Mallorca
Sie haben eine Immobilie auf Mallorca und tragen sich mit dem Gedanken, diese aufwendig umzubauen oder gar zu erweitern?
Dann sollten Sie sich dringend mit Ihrem Versicherungsvertreter für die Gebäudeversicherung in Verbindung setzen, da auf einer Baustelle viele Gefahren lauern!
Alle Umbaumaßnahmen, für welche Sie eine „große” Baugenehmigung (Licencia de obra mayor) beantragen müssen, sollten mit einer sogenannten Bauleistungsversicherung (Seguro de Todo Riesgo Construcción) abgesichert werden.
Die Bauleistungsversicherung schützt Sie bei Schäden an Ihrem Bauvorhaben während der Bauzeit, welche entstehen können durch
Neuer spanischer Sozialversicherungstarif für Hausangestellte in Privathaushalten
Sie sind, idealerweise durch unsere Maklertätigkeit :-), stolzer Besitzer einer Immobilie auf Mallorca und stehen jetzt vor der Frage, wer sich in Ihrer Abwesenheit und die Reinigung der Ferienimmobilie und des Pools kümmert?
Kein Problem – gern empfehlen wir Ihnen qualifiziertes Personal.
Seit Beginn dieses Jahres können und müssen Aushilfen in Spanien als geringfügig Beschäftigte bei der Sozialversicherung angemeldet werden – eine Maßnahme, die der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigen Details dieser Gesetzesänderung zusammengestellt. Bei Bedarf vermitteln Wir Ihnen gern den Kontakt zu einer erfahrenen Steuerkanzlei mit mehrsprachigem Personal, das Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten kompetent berät.
Seit 1. Januar 2012 werden Angestellte in Privathaushalten in einem speziellen Tarif in der Spanischen Sozialversicherung erfasst, der im Gesetz 27/2011 vom 1. August festgeschrieben wurde.
Wer eine Putzfrau oder eine Person zur Betreuung dritter Personen in seinem Haushalt beschäftigt, muss Folgendes beachten:
Erhöhte Kaufpreisnebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca
Ab dem 1.Mai.2012 wurde die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von gebrauchten Immobilien wie folgt erhöht:
- bis 300.000 € – 7%
- von 301.000 bis 500.000 € – 8%
- von 501.000 bis 700.000 € – 9%
- ab 701.000 € – 10%
Die Steuersätze werden gleitend, je nach Kaufpreis, berechnet.
Beispiel 1:
Bei einem Kaufpreis von 450.000 € gilt für den Wert bis 300.000 € ein Steuersatz von 7% (21.000 €). Für den Restbetrag von 150.000 € dann 8% (12.000 €).
Somit werden bei dem Beispielskaufpreis eine Grunderwerbsteuer von 33.000 € fällig.
Beispiel 2:
Bei einem Kaufpreis von 1.500.000 € gilt für den Wert bis 700.000 € ein Steuersatz von 9% (63.000 €). Für den Restbetrag von 800.000 € werden dann 10% (80.000 €) Grunderwerbsteuer berechnet.
Somit werden bei dem Beispielskaufpreis eine Grunderwerbsteuer von 143.000 € fällig.
Beim Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger bleibt es bis Ende 2012 beim reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4% (siehe Blogbeitrag HIER)
Zur oben besprochenen Grunderwerbsteuer kommen noch folgende weiteren Kosten und Gebühren dazu
- Notarkosten
- Stempelsteuer (ca.1% des Kaufpreises)
- Gebühren Eintrag des Kaufes beim Grundbuchamt
- Honorar Steuerberater oder Gestoria für die Bearbeitung des Kaufvorgangs
Erklärung: In Spanien kümmert sich nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ein Steuerberater oder eine Gestoria um den Eintrag der neuen Eigentümer ins Grundbuch, um die fristgerechte Bezahlung der Gebühren und der Grunderwerbsteuer. Honorar dafür nach Gebührenverordnung.
Bitte kalkulieren Sie für diese aufgeführten Kosten und Gebühren mit ca. 3% des Kaufpreises.
Maklerkosten bezahlen in Spanien die Verkäufer einer Immobilie.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Neubauimmobilien auch 2012 [ Teil II ]
Teil II unserer Zusammenfassung, welche Voraussetzungen eine Neubauimmobilie genau erfüllen muss, damit der reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% in Anwendung gebracht werden kann:
9. Kann der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% gemäβ des Gesetzes Real Decreto-ley 9/2011 bei der Übergabe einer Wohneinheit angewendet werden, die als Büro genutzt werden wird?
Ja, in dem Fall, wenn die Immobilie oder Wohneinheit über die Genehmigung zur Erstnutzung oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt und damit sachlich und offiziell bestätigt wird, dass die Immobilie als Wohnraum genutzt werden kann
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Neubauimmobilien auch 2012 [ Teil I ]
Die neue spanische Regierung hat Anfang des Jahres verschiedene steuerliche Maßnahmen beschlossen.
Neben verschiedenen Steuererhöhungen wurde auch beschlossen, dass die reduzierte Mehrwertsteuer von 4% beim Erwerb von neu erbauten Wohnimmobilien 2012 beibehalten wird.
Wir haben aus aktuellen Anlass unseren Steuerberater gebeten, eine Zusammenfassung zu erstellen, welche Voraussetzungen eine Immobilie genau erfüllen muss, damit der reduzierter Mehrwertsteuersatz in Anwendung gebracht werden kann.
Nachfolgend die umfangreiche Zusammenfassung: