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Erhöhte Kaufpreisnebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca
Ab dem 1.Mai.2012 wurde die Grunderwerbsteuer für den Erwerb von gebrauchten Immobilien wie folgt erhöht:
- bis 300.000 € – 7%
- von 301.000 bis 500.000 € – 8%
- von 501.000 bis 700.000 € – 9%
- ab 701.000 € – 10%
Die Steuersätze werden gleitend, je nach Kaufpreis, berechnet.
Beispiel 1:
Bei einem Kaufpreis von 450.000 € gilt für den Wert bis 300.000 € ein Steuersatz von 7% (21.000 €). Für den Restbetrag von 150.000 € dann 8% (12.000 €).
Somit werden bei dem Beispielskaufpreis eine Grunderwerbsteuer von 33.000 € fällig.
Beispiel 2:
Bei einem Kaufpreis von 1.500.000 € gilt für den Wert bis 700.000 € ein Steuersatz von 9% (63.000 €). Für den Restbetrag von 800.000 € werden dann 10% (80.000 €) Grunderwerbsteuer berechnet.
Somit werden bei dem Beispielskaufpreis eine Grunderwerbsteuer von 143.000 € fällig.
Beim Kauf einer Neubauimmobilie vom Bauträger bleibt es bis Ende 2012 beim reduzierten Mehrwertsteuersatz von 4% (siehe Blogbeitrag HIER)
Zur oben besprochenen Grunderwerbsteuer kommen noch folgende weiteren Kosten und Gebühren dazu
- Notarkosten
- Stempelsteuer (ca.1% des Kaufpreises)
- Gebühren Eintrag des Kaufes beim Grundbuchamt
- Honorar Steuerberater oder Gestoria für die Bearbeitung des Kaufvorgangs
Erklärung: In Spanien kümmert sich nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages ein Steuerberater oder eine Gestoria um den Eintrag der neuen Eigentümer ins Grundbuch, um die fristgerechte Bezahlung der Gebühren und der Grunderwerbsteuer. Honorar dafür nach Gebührenverordnung.
Bitte kalkulieren Sie für diese aufgeführten Kosten und Gebühren mit ca. 3% des Kaufpreises.
Maklerkosten bezahlen in Spanien die Verkäufer einer Immobilie.
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Neubauimmobilien auch 2012 [ Teil II ]
Teil II unserer Zusammenfassung, welche Voraussetzungen eine Neubauimmobilie genau erfüllen muss, damit der reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4% in Anwendung gebracht werden kann:
9. Kann der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% gemäβ des Gesetzes Real Decreto-ley 9/2011 bei der Übergabe einer Wohneinheit angewendet werden, die als Büro genutzt werden wird?
Ja, in dem Fall, wenn die Immobilie oder Wohneinheit über die Genehmigung zur Erstnutzung oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung verfügt und damit sachlich und offiziell bestätigt wird, dass die Immobilie als Wohnraum genutzt werden kann
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Neubauimmobilien auch 2012 [ Teil I ]
Die neue spanische Regierung hat Anfang des Jahres verschiedene steuerliche Maßnahmen beschlossen.
Neben verschiedenen Steuererhöhungen wurde auch beschlossen, dass die reduzierte Mehrwertsteuer von 4% beim Erwerb von neu erbauten Wohnimmobilien 2012 beibehalten wird.
Wir haben aus aktuellen Anlass unseren Steuerberater gebeten, eine Zusammenfassung zu erstellen, welche Voraussetzungen eine Immobilie genau erfüllen muss, damit der reduzierter Mehrwertsteuersatz in Anwendung gebracht werden kann.
Nachfolgend die umfangreiche Zusammenfassung: